Sie wünschen sich eine neue Gartensauna für den eigenen Garten hinterm Haus? Das richtige Modell ist vielleicht schon gefunden und nun geht es an die Umsetzung. Eine der ersten Fragen ist oft: "Brauche ich eine Baugenehmigung?" Wir haben in diesem Artikel alle nötigen Infos zusammengefasst, damit Sie wissen worauf es ankommt.
Ein Gespräch mit dem örtlichen Bauamt wird nicht ausbleiben. Sie werden sich jedoch perfekt vorbereitet fühlen und können gut abschätzen, ob eine Genehmigung beim Bauamt gestellt werden muss.
Zudem hilft Ihnen dieser Beitrag dabei, das richtige Saunahaus für Sie zu finden. So könne Sie nach dem lesen genau sagen, ob Sie eine große oder kleine Sauna, einen Elektro-Ofen oder einen Ofen mit Holz wünschen. Zudem geben wir Tipps, um de Planung der Outdoor-Sauna so angenehm wie möglich zu gestalten.
Alle hier gemachten Angaben sind ohne Gewähr.
Wann ist eine Baugenehmigung nötig?
Die gute Nachricht zuerst: Oftmals ist das Thema Baugenehmigung schnell erledigt. Dies hat den Grund dass in einigen Gebieten sogenannte "verfahrensfreie Vorhaben" auch das Aufstellen einer Gartensauna beinhalten. Damit ist ist solchen fällen keine Baugenehmigung notwendig. Aber auch wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist, lässt sich eine Baugenehmigung umgehen. Mehr dazu weiter unten in diesem Artikel.
Verfahrensfreie Vorhaben
Leben Sie in einem der Ländern Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen, oder Thüringen so stehen die Chancen gut, dass Sie keine Genehmigung für Ihre Gartensauna benötigen. Sie können sich in diesem Fall an der Tabelle unten orientieren. Fällt Ihre Sauna (Brutto-Rauminhalt: inklusive Vordach und Veranda) in die vorgegebenen Maße, so handelt es sich wahrscheinlich um ein sogenanntes "verfahrensfreies Vorhaben". Die genaue Situation sollte jedoch immer mit dem örtlichen Bauamt abgeklärt werden.
Bürger aller anderen Bundesländer, wie Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg haben es leider nicht so leicht. Hier ist so gut wie immer eine Baugenehmigung für die Gartensauna erforderlich. Grund ist u.a. , dass es sich bei Gartensaunen um Aufenthaltsräume handelt, welche strengeren Vorschriften unterliegen, als ein Gartenhaus.
Unser Tipp: Die Hetki Gartensauna wird allen Anforderungen für ein verfahrensfreies Vorhaben gerecht
Bebauungsplan
Zusätzlich zur Prüfung nach einem verfahrensfreien Vorhaben ist auch immer der Bebauungsplan entscheidend. Hier kann geregelt sein, dass Nebenanlagen nicht außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) errichtet werden dürfen. Saunen gehören im Allgemeinen zu den Nebenanlagen. Deshalb gilt auch hier, bei der Gemeinde um Einsicht in den Bebauungsplan zu bitten, um die Außensauna guten Gewissens aufstellen zu können.
Stellt der Bebauungsplan eine Hürde für Ihre Planung des Hauses und der eigenen Sauna dar, so kann eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt werden.
Grenzbebauung
Neben dem Bebauungsplan für Ihr Grundstück sind die Regelungen der Grenzbebauung zu berücksichtigen. Hier hat jedes Bundesland seine eigenen Vorschriften. Vereinheitlicht sind diese in der Musterbauordnung (MBO). Außer Rheinland-Pfalz haben alle Bundesländer die, in der MBO festgehaltenen Regelungen übernommen. Teilweise wurden diese jedoch erweitert.
Die MBO besagt, dass an den Grundstücksgrenzen nur Gebäude mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu 3m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von bis zu 9m errichtet werden dürfen. Dies dürfte zuerst einmal die meisten Außensaunen einschließen. Jedoch macht einem die Begrenzung auf Gebäude, die keine Aufenthaltsräume sind und keine Feuerstätten besitzen einen Strich durch die Rechnung. Wie wir bereits wissen sind Gartensaunen Aufenthaltsräume und müssen somit mit einem Abstand von 3m zur Grundstücksgrenze errichtet werden.
Brandschutz bei Holzöfen
Haben Sie sich für eine Sauna mit einem Ofen, der durch Holz befeuert wird entschieden, ist die Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger (Bezirkskaminkehrmeister) nötig. Beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks finden erfahren Sie, welcher dies in Ihrem Fall ist.
Der Schornsteinfeger muss Ihren Saunaofen und den Schornstein auf einige Faktoren überprüfen. Dazu zählen die Versorgung mit Brennluft, eine Dichtigkeitsprüfung von Schornstein und Feuerstätte, der Brandschutz, der Rauchabzug. Die Kosten für eine solche Prüfung liegen zwischen 40€ und 150€.
Unser Tipp: Damit Sie schon beim Kauf der Sauna sicher sein können, dass der Ofen die Abnahme besteht, sollten Sie auf folgende drei Dinge achten:
1. Der Saunaofen sollte der DIN EN 15821 entsprechen. Diese Norm regelt die Herstellung und das in Verkehr bringen von Saunaöfen. Dabei müssen Aspekte, wie die Werkstoffe, Ascheentfernung und Abgasregulierung geprüft werden.
2. Zusätzlich muss der Saunaofen der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV / BImSch-Verordnung) entsprechen. Diese regelt die Luftverschmutzung und potentiell schädliche Umwelteinflüsse die durch diese verursacht werden.
3. Zuletzt muss der Ofen das bekannte CE-Zertifikat besitzen.
Fragen Sie beim Händler nach, ob die Saunaöfen diesen Anforderungen genügen. Wir beim Whirlpool Center verkaufen ausschließlich Saunaöfen, die dies tun. Wir empfehlen allerdings meistens einen Elektro-Ofen / Elektro-Saunaofen. So sparen Sie den Aufwand für die regelmäßige Kontrolle und Reinigung . Zudem heizt ein Elektroofen deutlich schneller auf, was ein angenehmeres und spontanes Saunieren ermöglicht.
Wie kann man dennoch eine Baugenehmigung vermeiden?
Zählen Sie zu den Bundesländern, in denen immer eine Baugenehmigung für die Sauna im Garten oder hinterm Haus nötig ist, so gibt es dennoch Wege eine Genehmigung zu umgehen. Diese gelten selbstverständlich auch, falls Sie in einem der oben genannten Bundesländer bauen, aber die Regelungen für verfahrensfreie Vorhaben nicht einhalten können und somit auch auf eine Genehmigung angewiesen sind.
Es besteht die Möglichkeit, ein Genehmigungsfreistellungsverfahren einzuleiten und somit eine Baugenehmigung zu umgehen. Dieses Verfahren besteht darin, die Gemeinde über das Bauvorhaben (Sauna) zu informieren und alle nötigen Unterlagen einzureichen. Der Bauherr und Verfasser der Unterlagen sind dabei verantwortlich für die Einhaltung aller Richtlinien. Meistens ist ein Architekt der Verfasser, jedoch sind hier auch andere Rollen denkbar. Die Bauaufsichtsbehörde kann nun jedoch auch Baueinstellung, Nutzungsuntersagung odder Baubeseitigung verlangen, wenn das Vorhaben gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt.
Wenn alles nichts hilft - So bekommen Sie schnell und einfach eine Baugenehmigung
Wie bereits erwähnt, muss ein Bauantrag immer von einer Bestimmten Instanz gestellt werden. Diese gilt dann als Entwurfsverfasser. In den meisten Fällen sind dies Architekten oder Bauingenieure. Privatpersonen ohne entsprechende Ausbildung können keinen Bauantrag stellen. So ist es für Sie wichtig klar zu stellen, wer Entwurfsverfasser ist und für Sie den Bauantrag stellt.
Damit Ihr Antrag für die Sauna im Garten auch sicher angenommen wird, ist es wichtig zu wissen, was Vorgaben sind, die eingehalten werden müssen. Da wäre zuerst der Mindestabstand zum Nachbargrundstück. Wie erwähnt muss dieser mindestens 3m zur allen Grundstücksgrenzen betragen. Dazu kommt der Brandschutz, welcher überprüft werden muss. Auch ein Fundament ist nötig. Dieses muss perfekt gerade und passend gegossen sein.
Befolgen Sie alle genannten Aspekte gewissenhaft, so dürfte der Genehmigung Ihres neuen Saunahauses für den Garten nichts mehr im Wege stehen.